Sitzung: 23.02.2021 GRS_02_2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Gegen den Ausbau des Dachgeschosses und Aufbau von 2 Schleppgauben am bestehenden Baudenkmal, Fl.-Nr. 49, Gemarkung Wettenhausen, Dossenbergerstr. 53 bestehen keine ortsplanerischen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der vorliegende Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungs- und Untere Denkmalschutzbehörde vorzulegen.