Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Gegen den Ausbau des Dachgeschosses und Aufbau von 2 Schleppgauben am bestehenden Baudenkmal, Fl.-Nr. 49, Gemarkung Wettenhausen, Dossenbergerstr. 53 bestehen keine ortsplanerischen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der vorliegende Bauantrag ist dem Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungs- und Untere Denkmalschutzbehörde vorzulegen.