Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt alle Nutzungsberechtigten anzuschreiben, ob eine Verlängerung auf 5 bzw. 10 Jahre gewünscht wird oder die Grabstelle aufgelassen werden soll.

 

Gleichzeitig werden die Nutzungsberechtigten bei einer Verlängerung auf die jährliche Grabsteinprüfung hingewiesen.