Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 10, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Dem Bauantrag Nr. 50/2020 zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses, Ausbau und Umnutzung des Bestandstadels zu einer zweiten Wohneinheit und Abriss der bestehenden abflusslosen Grube auf dem Grundstück  Fl.Nr. 35 Gemarkung Wettenhausen, Von-Rehlingen-Str. 2, Fl.Nr. 35 Gmkg. Wettenhausen wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Antrag ist dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung weiterzuleiten.