Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Unterrohr Nord-Ost“ in der Fassung vom 15.12.2020.

2.    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dass entsprechende Aufstellungsverfahren (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

3.    Mit dem Antragsteller ist eine entsprechende Ablösevereinbarung (Kanal Herstellungsbeiträge) abzuschließen.

4.    Der Antragsteller überträgt der Gemeinde den Teilbereich des Grundstücks, der als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche vorgesehen ist. Für das Bepflanzen und die Pflege bleibt der Antragssteller jedoch selbst verantwortlich.