Sitzung: 15.12.2020 GRS_80_2020
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Unterrohr Nord-Ost“ in der
Fassung vom 15.12.2020.
2. Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dass entsprechende Aufstellungsverfahren
(öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange) durchzuführen.
3. Mit dem
Antragsteller ist eine entsprechende Ablösevereinbarung (Kanal
Herstellungsbeiträge) abzuschließen.
4. Der
Antragsteller überträgt der Gemeinde den Teilbereich des Grundstücks, der als
naturschutzfachliche Ausgleichsfläche vorgesehen ist. Für das Bepflanzen und
die Pflege bleibt der Antragssteller jedoch selbst verantwortlich.