Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erachtet die Möglichkeit zum Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauBG nicht nur als bürgerfreundliche Möglichkeit zur Verwirklichung einzelner Baugesuche, sondern als probates Werkzeug für ein städtebauliches Konzept zur Nachverdichtung der gemeindlichen Ortsteile.

Aus diesem Grund wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, unter Zugrundelegung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes, geeignete Flächen für Ortsabrundungen zu erfassen. Auf diese Weise kann die Gemeinde im Bedarfsfall entsprechend agieren.