Sitzung: 15.12.2020 GRS_80_2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat erachtet die Möglichkeit zum
Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauBG nicht nur als bürgerfreundliche
Möglichkeit zur Verwirklichung einzelner Baugesuche, sondern als probates
Werkzeug für ein städtebauliches Konzept zur Nachverdichtung der gemeindlichen
Ortsteile.
Aus diesem Grund
wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, unter Zugrundelegung des gemeindlichen
Flächennutzungsplanes, geeignete Flächen für Ortsabrundungen zu erfassen. Auf
diese Weise kann die Gemeinde im Bedarfsfall entsprechend agieren.