Sitzung: 15.12.2020 GRS_80_2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Vorbehaltlich der
noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung
voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeiträge sowie der Grund- und
Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe
eine Anpassung der Herstellungsbeiträge und der Gebühren erforderlich wird,
kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt
werden.
Diese
Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da
die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr
abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2021
erfolgen soll.
Nach Abschluss
der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden
Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der
BGS-EWS zu rechnen.