Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung in eine „Ambulante Intensivwohngemeinschaft“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 13/4 Gemarkung Ettenbeuren, Riedweg 8, wird zugestimmt. Nachdem es sich um einen sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 BauNVO handelt, ist eine Ausnahme von den Festsetzungen aus Sicht der Gemeindeverwaltung möglich. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.