Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Anwesend: 16, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage Nr. 51/2020 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 777/10 Gemarkung Ettenbeuren wird vorbehaltlich dem Abschluss einer Sondervereinbarung zur abwassertechnischen Erschließung zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Die Bauvoranfrage ist dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung weiterzuleiten.