Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, welche im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Dem Vorhaben kann daher gemäß § 35 Abs.4 Nr. 6 BauGB zugestimmt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.