Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Bauantrag Nr. 44/2020 zur Errichtung eines 40,43 m hohen Funkmastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 347 Gemarkung Goldbach, Hinteres Gemeindeholz wird mit folgenden Vorbehalten zugestimmt.

 

Die Zufahrt über den Feldweg und die Ränder des Feldweges müssen nach dem Bau des Funkmasten auf Kosten der Baufirma wieder in den vorherigen Zustand zurückversetzt werden. Hierzu wird die Gemeinde den Zustand mittels eines Beweissicherungsverfahrens dokumentieren.

 

Eine Verpflichtung zur Räumung des Feldweges im Winter (Winterdienst) entsteht durch den Bau des Funkmasten nicht.

 

Der Stromanschluss wird auf Kosten des Betreibers hergestellt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Antrag ist dem Landratsamt weiterzuleiten.