Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Bauantrag Nr. 43/2020 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 339/13 Gemarkung Goldbach, Max-Remmele-Str. 30, wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht zugestimmt.

 

Da für das Garagendach Befreiungen bzgl. Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung notwendig sind, wird die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiterbearbeitet.

 

Hierfür genehmigt der Gemeinderat die vorstehenden Befreiungen vom Bebauungsplan.

 

Der Bauantrag ist dem Landratsamt weiter zu leiten.