Sitzung: 20.10.2020 GRS_78_2020
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Zu den beantragten Nutzungen ergehen – insbesondere unter Berücksichtigung des allgemeinen Wohngebiets „Ziegeleiweg“ folgende Beschlüsse:
a) Einer Wohnnutzung bis max. 4 Wohneinheiten (z. B. mehrere Generationen) wird
zugestimmt.
Beschluss: 15:0
b) Einer Pferdehaltung und einem Reitbetrieb als landwirtschaftliche Nutzung wird zugestimmt
Beschluss: 15:0
c) Die Nutzung im Rahmen einer handwerklichen Kleinunternehmung ist zulässig. Größeren Produktions- und Gewerbeflächen wird nicht zugestimmt. Die Abwasserbeseitigung ist vom Antragsteller selbst zu regeln.
Beschluss: 12:3
d) Gewerblichen Lagerflächen, insbesondere für Baumaterialien, wird nicht zugestimmt.
Beschluss: 15:0
e) Der Schwerlastverkehr ist durch die Stadt Ichenhausen zu genehmigen. Eine Zufahrt über den Ziegeleiweg in Wettenhausen wird nicht gestattet.
Beschluss: 15:0