Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

a)    Der Antrag Nr. 37/2020 auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines Gartenzaunes bzw. Gartenmauer aus Stein mit einer Höhe von ca 1,50 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 104/3 Gemarkung Egenhofen, Josef-Saur-Weg 3 wird abgelehnt.

 

Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass sich das Vorhaben nicht in die Umgebung einfügt und daher städtebaulich nicht vertretbar ist. Die beantragte Befreiung von Nr. 7.1 der Bebauungsplansatzung kann nach pflichtgemäßem Ermessen nicht erteilt werden.

 

Beschluss:       15:0

 

b)    Der Antrag Nr. 37/2020 auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines offenen Gartenzaunes (dies bedeutet auch keine sichtbehindernden Zwischenelemente) mit einer Höhe von maximal 1,20 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 104/3 Gemarkung Egenhofen, Josef-Saur-Weg 3 wird zugestimmt.

 

Beschluss:       12:3