Sitzung: 20.10.2020 GRS_78_2020
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 1
Beschluss:
a)
Der Gemeinderat billigt den heute vorgestellten
Entwurf des Bebauungsplans „Ried Nord-West“ i. d. Fassung vom 20.10.2020. Unter
der Maßgabe der Einarbeitung folgender Änderungen/ Ergänzungen:
Die Zaunhöhe wird
auf maximal 1,20 m begrenzt.
Es werden im
Baugebiet keine „Schottergärten“ (mit Kies angelegte Gärten) zugelassen.
Die maximale
Traufhöhe wird auf 6,25 m festgesetzt.
b)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplans unter Anwendung des § 13 b Baugesetzbuch i. V. m §§ 13 a und 13
Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
Frau Dr. Spengler war wegen eines Individualvorteils (Grundstückseigentümerin im beplanten Bereich) gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.
Das Grundstück Fl.Nr. 40/3 wird aufgrund der
zusätzlichen Erschließung durch die Privatstraße und die Verlängerung der
Stichstraße an den Erschließungskosten beteiligt.