Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 1

Beschluss:

 

a)    Der Gemeinderat billigt den heute vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans „Ried Nord-West“ i. d. Fassung vom 20.10.2020. Unter der Maßgabe der Einarbeitung folgender Änderungen/ Ergänzungen:

 

Die Zaunhöhe wird auf maximal 1,20 m begrenzt.

Es werden im Baugebiet keine „Schottergärten“ (mit Kies angelegte Gärten) zugelassen.

Die maximale Traufhöhe wird auf 6,25 m festgesetzt.

 

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans unter Anwendung des § 13 b Baugesetzbuch i. V. m §§ 13 a und 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

Frau Dr. Spengler war wegen eines Individualvorteils (Grundstückseigentümerin im beplanten Bereich) gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 40/3 wird aufgrund der zusätzlichen Erschließung durch die Privatstraße und die Verlängerung der Stichstraße an den Erschließungskosten beteiligt.