Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Erlaubnis gemäß Art. 7 BayDSchG zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses (ohne Keller) mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 126 Gemarkung Behlingen, Kammelauwald wird zugestimmt. Der Antrag ist dem Landratsamt Günzburg (Untere Denkmalschutzbehörde) zur Genehmigung weiterzuleiten.