Beschluss:
Dem Bauantrag zur Errichtung einer doppelseitigen, freistehenden, unbeleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Goldbacher Weg 3, Fl.Nr.691 Gemarkung Ettenbeuren wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Dem Bauantrag zur Errichtung einer doppelseitigen, freistehenden, unbeleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Goldbacher Weg 3, Fl.Nr.691 Gemarkung Ettenbeuren wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.