Sitzung: 20.10.2020 GRS_78_2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:
4.1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München, Schreiben vom 22. September 2020
Nach nachträglich
erfolgten Abklärungen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der
Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Günz-burg bezieht sich der
Hinweis auf die Ausgleichsfläche des ursprünglichen Bebauungsplans Fl. Nr. 1620
Gmkg. Langenhaslach, einen Bereich, in dem Bodendenkmäler zu vermuten sind. Da
in diesem Bereich keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen mit der vorliegenden
zweiten Änderung des Bebauungsplans vorgesehen sind, ist ein Antrag auf
Grabungserlaubnis nicht erforderlich, der Hinweis somit hinfällig und mit einem
einfachen Hinweis auf Art. 8 BayDSchG ausreichend zu bescheiden.
Der Hinweis unter
5.4 „Denkmalschutz“ „Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des
Bebauungsplans ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayBSchG zu
beantragen“ wurde daher redaktionell gestrichen. Der Hinweis auf Art. 8
BayDSchG ist bereits enthalten.
Beschluss: 15:0
4.2 Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 6. Oktober 2020
Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung
Folgende redaktionelle
Berichtigungen und Ergänzungen am Bebauungsplan sind gemäß der Stellungnahme
bzgl. Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung des Landratsamtes Günzburg umzusetzen:
-
Ergänzung in der Textlichen Festsetzung unter 3.1 „Art der baulichen Nutzung“
sowie in der Begründung unter 6.3.2 „Nutzung innerhalb des Geltungsbereichs“,
dass der Gemeinschafts-raum auch außerhalb des Hotelbetriebes für externe
Besucher als Seminarraum genutzt werden kann und die Nutzungsintensität dabei
auf die Kapazität des Gemeinschaftsraums zu beschränken ist.
-
In der Präambel der textlichen Festsetzungen ist als weitere Rechtsgrundlage §
12 BauGB zu ergänzen
- In Nr. 6.2.2.2. Abs. 1 der
Begründung ist der Vorhabenträger konkret zu benennen
Da die Gästezahl durch die
vorhandenen Kapazitäten begrenzt ist, ist die vorhandene Fläche für Parkplätze
im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der Anlage ausreichend dimensioniert.
Änderungen am Bebauungsplan, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung
ergeben sich daraus keine.
Die Anmerkung zu Nebenanlagen
als Übernachtungsobjekte wird zur Kenntnis genommen. Die Nutzung als
Übernachtungsobjekte ist nicht festgesetzt. Änderungen am Bebauungsplan, den
Textlichen Festsetzungen und der Begründung ergeben sich daraus keine.
Beschluss: 14:1
Naturschutz und
Landschaftspflege
Folgende redaktionelle
Berichtigungen und Ergänzungen am Durchführungsvertrag sind gemäß der
Stellungnahme zum Naturschutz und Landschaftspflege des Landratsamtes Günzburg
umzusetzen:
- Ansprechpartner für
forstrechtliche Belange ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(Schwaben), Krumbach
- Ergänzung eines Lageplans mit Darstellung der Fläche der
waldrechtlichen Aufforstung und Eingrünung sowie die Erläuterung der Maßnahme
als Anlage
- Angaben zu einem bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verbindlich zu
erstellenden und dauerhaft zu beachtenden Eingrünungsplan
Änderungen oder
Ergänzungen am Bebauungsplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung
ergeben sich daraus keine.
Beschluss: 15:0
Wasserrecht
Die Ausführungen zum
Wasserrecht durch das Landratsamt Günzburg werden zur Kenntnis genommen.
Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplan, den textlichen Festsetzungen und
der Begründung ergeben sich daraus keine.
Beschluss: 15:0
Immissionsschutz
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Beschluss: 15:0
4.3 Regionalverband
Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 4. September 2020
Die Beseitigung von Bäumen wird
im Sinne des Konzeptes der Baumhotelanlage auf ein Minimum reduziert. Außerhalb
des Geltungsbereiches sind zudem in Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg unmittelbar räumlich angrenzend
umfangreiche, standortgerechte Aufforstungen im Durchführungsvertrag
festgelegt. Dieser regelt zudem Heckenpflanzungen zur Sicherstellung eines
hochwertigen Ortsbildes, ebenfalls nach erfolgter Abstimmung mit dem
Landratsamt Günzburg.
Gemäß dem, der Begründung im
Anhang angefügten, hydrologischem Gutachten befindet sich das vorgesehene
Betriebsleitergebäude nicht innerhalb des Überschwemmungsbereiches der Kammel,
eine Auswirkung auf die Hochwassergefahr ist daher nicht gegeben. Der Vorhaben-
und Erschließungsplan des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans legt mit einem
minimalen Eingriff eine größtmögliche Berücksichtigung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des Konzeptes „Baumhotel Kammelauwald“ fest.
Eine erhebliche
Beeinträchtigung der Ziele und Funktionen des vorgesehenen Vorranggebietes für
Naturschutz und Landschaftspflege ist daher nicht gegeben. Änderungen am
vorliegenden Bebauungsplan ergeben sich daraus keine.
Beschluss: 15:0
4.4 Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 2. September 2020
Die Ausführungen des
Staatlichen Bauamtes Krumbach werden zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten
Hinweise zu Immissionen sind bereits in der Bebauungsplanbegründung enthalten.
Beschluss: 15:0
6. Verfahrensbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde
Kammeltal beschließt die zweite Änderung des Bebauungs-plans „Baumhotel
Kammelauwald Behlingen“ (Stand der Planunterlagen: 6. August 2020) mit der
Maßgabe als Satzung, dass Kling Consult die erforderliche redaktionellen Änderung
in die Bebauungsplanunterlagen mit Datum vom 20. Oktober 2020 einarbeitet.
Die Verwaltung und Kling Consult werden beauftragt, die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.