Beschluss: einstimmig beschlossen

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

 

4.1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München, Schreiben vom 22. September 2020

 

Nach nachträglich erfolgten Abklärungen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Günz-burg bezieht sich der Hinweis auf die Ausgleichsfläche des ursprünglichen Bebauungsplans Fl. Nr. 1620 Gmkg. Langenhaslach, einen Bereich, in dem Bodendenkmäler zu vermuten sind. Da in diesem Bereich keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen mit der vorliegenden zweiten Änderung des Bebauungsplans vorgesehen sind, ist ein Antrag auf Grabungserlaubnis nicht erforderlich, der Hinweis somit hinfällig und mit einem einfachen Hinweis auf Art. 8 BayDSchG ausreichend zu bescheiden.

 

Der Hinweis unter 5.4 „Denkmalschutz“ „Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayBSchG zu beantragen“ wurde daher redaktionell gestrichen. Der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG ist bereits enthalten.

 

Beschluss:       15:0

 

 

4.2 Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 6. Oktober 2020

 

Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung

 

Folgende redaktionelle Berichtigungen und Ergänzungen am Bebauungsplan sind gemäß der Stellungnahme bzgl. Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung des Landratsamtes Günzburg umzusetzen:

- Ergänzung in der Textlichen Festsetzung unter 3.1 „Art der baulichen Nutzung“ sowie in der Begründung unter 6.3.2 „Nutzung innerhalb des Geltungsbereichs“, dass der Gemeinschafts-raum auch außerhalb des Hotelbetriebes für externe Besucher als Seminarraum genutzt werden kann und die Nutzungsintensität dabei auf die Kapazität des Gemeinschaftsraums zu beschränken ist.

- In der Präambel der textlichen Festsetzungen ist als weitere Rechtsgrundlage § 12 BauGB zu ergänzen

- In Nr. 6.2.2.2. Abs. 1 der Begründung ist der Vorhabenträger konkret zu benennen

 

Da die Gästezahl durch die vorhandenen Kapazitäten begrenzt ist, ist die vorhandene Fläche für Parkplätze im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der Anlage ausreichend dimensioniert. Änderungen am Bebauungsplan, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung ergeben sich daraus keine.

Die Anmerkung zu Nebenanlagen als Übernachtungsobjekte wird zur Kenntnis genommen. Die Nutzung als Übernachtungsobjekte ist nicht festgesetzt. Änderungen am Bebauungsplan, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung ergeben sich daraus keine.

 

Beschluss: 14:1

 

 

Naturschutz und Landschaftspflege

 

Folgende redaktionelle Berichtigungen und Ergänzungen am Durchführungsvertrag sind gemäß der Stellungnahme zum Naturschutz und Landschaftspflege des Landratsamtes Günzburg umzusetzen:

- Ansprechpartner für forstrechtliche Belange ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Schwaben), Krumbach

- Ergänzung eines Lageplans mit Darstellung der Fläche der waldrechtlichen Aufforstung und Eingrünung sowie die Erläuterung der Maßnahme als Anlage
- Angaben zu einem bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verbindlich zu erstellenden und dauerhaft zu beachtenden Eingrünungsplan

Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung ergeben sich daraus keine.

 

Beschluss: 15:0

 

 

Wasserrecht

 

Die Ausführungen zum Wasserrecht durch das Landratsamt Günzburg werden zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung ergeben sich daraus keine.

 

Beschluss:  15:0

 

 

Immissionsschutz

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Beschluss:  15:0

 

 

4.3 Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 4. September 2020

 

Die Beseitigung von Bäumen wird im Sinne des Konzeptes der Baumhotelanlage auf ein Minimum reduziert. Außerhalb des Geltungsbereiches sind zudem in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg unmittelbar räumlich angrenzend umfangreiche, standortgerechte Aufforstungen im Durchführungsvertrag festgelegt. Dieser regelt zudem Heckenpflanzungen zur Sicherstellung eines hochwertigen Ortsbildes, ebenfalls nach erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Günzburg.

 

Gemäß dem, der Begründung im Anhang angefügten, hydrologischem Gutachten befindet sich das vorgesehene Betriebsleitergebäude nicht innerhalb des Überschwemmungsbereiches der Kammel, eine Auswirkung auf die Hochwassergefahr ist daher nicht gegeben. Der Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans legt mit einem minimalen Eingriff eine größtmögliche Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Konzeptes „Baumhotel Kammelauwald“ fest.

 

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Ziele und Funktionen des vorgesehenen Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege ist daher nicht gegeben. Änderungen am vorliegenden Bebauungsplan ergeben sich daraus keine.

 

Beschluss:  15:0

 

 

 

4.4 Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 2. September 2020

 

Die Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Krumbach werden zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Hinweise zu Immissionen sind bereits in der Bebauungsplanbegründung enthalten.

 

Beschluss:  15:0

 

 

 

6. Verfahrensbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal beschließt die zweite Änderung des Bebauungs-plans „Baumhotel Kammelauwald Behlingen“ (Stand der Planunterlagen: 6. August 2020) mit der Maßgabe als Satzung, dass Kling Consult die erforderliche redaktionellen Änderung in die Bebauungsplanunterlagen mit Datum vom 20. Oktober 2020 einarbeitet.

 

Die Verwaltung und Kling Consult werden beauftragt, die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.