Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

Dem Bauantrag Nr. 28/2020 zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses, Ausbau und Umnutzung des Bestandstadels zur Wohnraumerweiterung und Abriss eines best. Lagerschuppens und der best. abflusslosen Grube auf dem Grundstück von-Rehlingen-Str. 2, Fl.Nr. 35 Gemarkung Wettenhausen wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Antrag ist dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung weiterzuleiten.