Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Beschluss:

Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende

 

Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 15.12.2012  in der Fassung der Änderungssatzung vom 24.07.2019:

 

§ 1

 

§ 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Für jeden angefangenen Monat werden vom 01.09.2020 bis 31.08.2022 folgende Gebühren erhoben:


1. Kindergärten/Kinderhort

 

 

für Kinder

über 3 Jahren

für Kinder

unter 3 Jahren

zuzüglich
Getränkegeld

zuzüglich Spielgeld

Hort

bis 1 Stunde

 

 

 

55,- €

bis 2 Stunden

 

 

 

65,- €

bis 3 Stunden

 

 

 

75,- €

bis 4 Stunden

90,00 €

115,00 €

4,- €

 

90,-€

bis 5 Stunden

95,00 €

120,00 €

95,- €

bis 6 Stunden

100,00 €

125,00 €

100,- €

bis 7 Stunden

105,00 €

130,00 €

105,- €

bis 8 Stunden

110,00 €

135,00 €

 

bis 9 Stunden

115,00 €

140,00 €

 

> 9 Stunden

120,00 €

145,00 €

 

 

 

(1)  Für Kinder, die den Hort besuchen, ist die Ferienbetreuung in den Gebühren enthalten. Für die Buchung ausschließlich für die Ferienbetreuung wird je Woche eine Gebühr in Höhe von 70,- Euro erhoben.

 

2. Kinderkrippe

 

 

Gebühr

Spielgeld

bis 3 Stunden

150,00 €

4,- €

bis 4 Stunden

160,00 €

4,- €

bis 5 Stunden

165,00 €

4,- €

bis 6 Stunden

170,00 €

4,- €

bis 7 Stunden

175,00 €

4,- €

bis 8 Stunden

180,00 €

4,- €

bis 9 Stunden

185,00 €

4,- €

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft.

 

Kammeltal, 21.07.2020

Gemeinde Kammeltal

 

 

Wick

Erster Bürgermeister