Beschluss:
Am Grundsatzbeschluss vom 17.11.2009, mit welchem die Errichtung
von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Gemeindegebiet grundsätzlich abgelehnt
wurde, wird festgehalten. Der Gemeinderat vertritt weiterhin die Auffassung,
dass Photovoltaikanlagen auf Freiflächen dem Flächennutzungsplan widersprechen und
das Tal hinsichtlich des Landschaftsbildes und des Naherholungswerts
beeinträchtigen. Anfragen von Vorhabensträgern sind
a)
dem Gemeinderat grundsätzlich zur Entscheidung
vorzulegen und werden jeweils im Einzelfall betrachtet, ob aufgrund des
Standorts Ausnahmen erteilt werden können.
mehrheitlich abgelehnt: Ja 7
Nein 9
Beschluss:
Am Grundsatzbeschluss vom 17.11.2009, mit welchem die Errichtung
von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Gemeindegebiet grundsätzlich abgelehnt
wurde, wird festgehalten. Der Gemeinderat vertritt weiterhin die Auffassung,
dass Photovoltaikanlagen auf Freiflächen dem Flächennutzungsplan widersprechen und
das Tal hinsichtlich des Landschaftsbildes und des Naherholungswerts
beeinträchtigen. Anfragen von Vorhabensträgern sind
b)
generell gemäß Beschluss vom 17.11.2009 abzulehnen.