Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 410 Gemarkung Goldbach, Hartberger Straße 23, wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird im Rahmen einer Beurteilung gemäß § 35 Abs. 2 BauGB in Aussicht gestellt, sofern sich die Bebauung innerhalb des im Flächennutzungsplan dargestellten Bereichs (Grundstückstiefe bis maximal 20 m, gemessen von der straßenseitigen Grenze) befindet.