Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt nach Maßgabe der o.g. Beschlüsse die im Anhang beigefügte Geschäftsordnung. Darüber hinaus soll bei Personalentscheidungen, die in der Entscheidungszuständigkeit des ersten Bürgermeisters liegen, der zweite und dritte Bürgermeister informiert werden.