Sitzung: 12.05.2020 GRS_72_2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1. Der Gemeinderat
bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen ständigen
Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf Mitgliedern des Gemeinderats.
2. Der Gemeinderat
erlässt die nachstehende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts:
Die Gemeinde Kammeltal erlässt auf Grund der Art.
20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern folgende
Satzung:
§ 1 Zusammensetzung des
Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen
ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2 Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der
Erledigung seiner Aufgaben folgenden ständigen Ausschuss:
·
den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf Mitgliedern des
Gemeinderats.
(2) Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt
ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied.
(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend
tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im
übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen
ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche
Bestimmungen festgelegt ist.
§ 3 Tätigkeit der
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner
Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere
Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der
Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein
Sitzungsgeld von je 30,-- € zzgl. 5,-- € bei elektronischer Nutzung des
Sitzungsdienstes für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats
oder eines Ausschusses.
(3) 1Gemeinderatsmitglieder,
die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des
nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten
eine Pauschalentschädigung von 20,-- € je volle Stunde für den
Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit
entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im
beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur
durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft
ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,-- € je
volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur
auf Antrag gewährt.
(4) Die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und
Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(5) Die Absätze 2 bis 4
gelten für Ortssprecher entsprechend.
§
4 Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister
ist Beamter auf Zeit.
§
5 Weitere Bürgermeister
Der zweite und dritte
Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
§
6 Inkrafttreten
1Diese
Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom
08.05.2014 außer Kraft.
Kammeltal, 12.05.2020
Wick
Erster Bürgermeister