Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen ständigen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf Mitgliedern des Gemeinderats.

2. Der Gemeinderat erlässt die nachstehende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:

 

Die Gemeinde Kammeltal erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

 

Satzung:

 

§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderats

 

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

 

 

§ 2 Ausschüsse

 

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgenden ständigen Ausschuss:

 

·         den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf Mitgliedern des Gemeinderats.

 

(2) Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied.

 

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).

 

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

 

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung

 

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

 

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,-- € zzgl. 5,-- € bei elektronischer Nutzung des Sitzungsdienstes für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. 

 

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,-- € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,-- € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

 

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

 

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecher entsprechend.

 

 

§ 4 Erster Bürgermeister

 

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

 

§ 5 Weitere Bürgermeister

 

Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

1Diese Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2014 außer Kraft.

 

Kammeltal, 12.05.2020

 

 

 

 

Wick

Erster Bürgermeister