Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

Dem Bauantrag Nr. 06/2020 zum Neubau eines Biomutterkuhstalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 334 Gemarkung Goldbach (Unterfeld) wird unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben privilegiert (Prüfung erfolgt durch das Landratsamt und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, dabei ist auf folgendes hinzuweisen:

1.    auf die Aspekte der Löschwassersicherung wird hingewiesen

2.    das Landratsamt möchte als Auflage der Baugenehmigung die Pflicht zum Rückbau der bestehenden Stallung aufnehmen

3.    die Versorgung der Tiere des Stalles mit Trinkwasser ist durch die Entnahme aus dem Leitungsnetz der Gemeinde Kammeltal sicherzustellen.

Der Antrag ist dem Landratsamt Günzburg weiterzuleiten.