Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauvoranfrage Nr. 05/2020 zum Anbau in Holzständerbauweise, EG mit begehbarem Dach an das bestehende Wohngebäude (Familiensitz) wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden. Die Anfrage ist dem Landratsamt Günzburg zur Entscheidung weiterzuleiten.