Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauvoranfrage Nr. 04/2020 zur Errichtung einer Gemüsehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 899 Gemarkung Ettenbeuren, Ichenhauser Str. 17, wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Die Anfrage ist dem Landratsamt zur Entscheidung vorzulegen.