Sitzung: 21.01.2020 GRS_68_2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag Nr.
01/2020 auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück
Fl.Nr. 805/5, Ottilie-Dirr-Straße 8 in Ettenbeuren wird unter Befreiung von der
Festsetzung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ettenbeuren Nordwest, Teil A“ in
§ 10 Absatz 2, Nr. 5 hinsichtlich der Dachform der Garage (Flachdach anstatt
Satteldach) zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Antrag
ist an das Landratsamt Günzburg zur Genehmigung weiterzuleiten.