Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Nr. 01/2020 auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 805/5, Ottilie-Dirr-Straße 8 in Ettenbeuren wird unter Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ettenbeuren Nordwest, Teil A“ in § 10 Absatz 2, Nr. 5 hinsichtlich der Dachform der Garage (Flachdach anstatt Satteldach) zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Antrag ist an das Landratsamt Günzburg zur Genehmigung weiterzuleiten.