Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussg:

Der Bauvoranfrage Nr. 40/2019 zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 805/2 Gemarkung Ettenbeuren, Ottilie-Dirr-Str. 1, Ettenbeuren kann hinsichtlich der Fragen 1 und 3 (Erteilung einer Befreiung hinsichtlich Dachneigung 25-35° statt 20-45°; sowie Ausführung Garage mit Flachdach) zugestimmt werden. Frage 2 kann nur mit inhaltlich hinreichend bestimmten Plänen beantwortet werden. Der Antrag ist dem Landratsamt Günzburg weiterzuleiten.