Sitzung: 17.12.2019 GRS_67_2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bauvoranfrage Nr. 39/2019 zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 402 Gemarkung Goldbach wird aufgrund der Außenbereichslage nicht zugestimmt. Eine Bauleitplanung durch die Gemeinde/Einbeziehungssatzung wird derzeit nicht in Aussicht gestellt. Der Antrag ist dem Landratsamt Günzburg weiterzuleiten.