Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag der Eheleute Martina und Achim Leßmöllmann, Ettenbeuren zum Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben und Anbau eines Balkones an einem Einfamilienhaus mit Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 884/1 Gemarkung Ettenbeuren, Riedweg 9, wird zugestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des § 6 Nr. 6.4 bezüglich der Regelung zu Dachgauben wird erteilt. Das Vorhaben kann mit jeweils einer Schleppgaube auf der Nord- und Südseite ausgeführt werden. Des Weiteren wird einer Befreiung von den Festsetzungen von § 3 Nr. 3.2 (2. Geschoss muss im Dachgeschoss liegen) zugestimmt. Der Antrag ist an das Landratsamt Günzburg weiterzuleiten.