Beschluss:
Dem Antrag von Herrn Stefan Spahn auf Erteilung einer isolierten
Befreiung zur Errichtung eines Betonsichtschutzzaunes mit einer Höhe von
maximal 1,80 m auf eine Länge von 18 m auf der Westseite, sowie 3,50 m auf der
Südseite des Grundstücks Fl.Nr. 239/8 Gemarkung Ettenbeuren, Am Obstgarten 2,
wird abgelehnt.
Die beantragte Befreiung von Nr. 6 der Bebauungsplansatzung „Erweiterung
Ettenbeuren Südost“, Ettenbeuren kann nach pflichtgemäßem Ermessen nicht erteilt
werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Bauherrn Kontakt aufzunehmen und einen Kompromiss zu erzielen.