Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

Dem Antrag von Herrn Stefan Spahn auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines Betonsichtschutzzaunes mit einer Höhe von maximal 1,80 m auf eine Länge von 18 m auf der Westseite, sowie 3,50 m auf der Südseite des Grundstücks Fl.Nr. 239/8 Gemarkung Ettenbeuren, Am Obstgarten 2, wird abgelehnt.

Die beantragte Befreiung von Nr. 6 der Bebauungsplansatzung „Erweiterung Ettenbeuren Südost“, Ettenbeuren kann nach pflichtgemäßem Ermessen nicht erteilt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Bauherrn Kontakt aufzunehmen und einen Kompromiss zu erzielen.