Sitzung: 22.10.2019 GRS_65_2019
Beschlussvorschlag:
1. Die nachfolgende
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung wird beschlossen:
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO –
in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes – KAG
– und § 132 Baugesetzbuch –BauGB- erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende
Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vom 17.10.2012
§ 1
Nach § 11 wird folgender § 12 „Beitragsverzicht“ eingefügt:
Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen oder teilweise erlassen werden (Artikel 13 Absatz 6 Satz 2 KAG). Ein Rechtsanspruch auf Erlass besteht nicht.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kammeltal, 22.10.2019
Gemeinde Kammeltal
Kiermasz
Erster Bürgermeister
2. Die Gemeinde
Kammeltal beschließt gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 2 KAG und im Vorgriff auf
den künftigen § 12 der unter Punkt 1 neu gefassten Erschließungsbeitragssatzung
den vollständigen Verzicht der im Zusammenhang mit der erstmaligen endgültigen
Herstellung der Erschließungsanlagen in Egenhofen anfallenden Beiträge.
Bürgermeister Kiermasz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat, keine Änderung an der Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen. Nach intensiv geführter Diskussion unter Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile ist das Gremium gemeinschaftlich zu der Entscheidung gekommen, keinen Gebrauch vom Beitragsverzicht zu machen und die bisherige Verfahrensweise fortzusetzen. Es ist deshalb in naher Zukunft mit entsprechenden Vorausleistungsbescheiden auf den Erschließungsbeitrag zu rechnen.