Beschlussvorschlag:

 

1. Die nachfolgende Änderung der Erschließungsbeitragssatzung wird beschlossen:


Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes – KAG – und § 132 Baugesetzbuch –BauGB- erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende

 

 

Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vom 17.10.2012

 

 

§ 1

 

Nach § 11 wird folgender § 12 „Beitragsverzicht“ eingefügt:

Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen oder teilweise erlassen werden (Artikel 13 Absatz 6 Satz 2 KAG). Ein Rechtsanspruch auf Erlass besteht nicht. 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Kammeltal, 22.10.2019

Gemeinde Kammeltal

 

 

Kiermasz

Erster Bürgermeister

 

 

 

2. Die Gemeinde Kammeltal beschließt gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 2 KAG und im Vorgriff auf den künftigen § 12 der unter Punkt 1 neu gefassten Erschließungsbeitragssatzung den vollständigen Verzicht der im Zusammenhang mit der erstmaligen endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen in Egenhofen anfallenden Beiträge.

 

 

Bürgermeister Kiermasz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat, keine Änderung an der Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen. Nach intensiv geführter Diskussion unter Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile ist das Gremium gemeinschaftlich zu der Entscheidung gekommen, keinen Gebrauch vom Beitragsverzicht zu machen und die bisherige Verfahrensweise fortzusetzen. Es ist deshalb in naher Zukunft mit entsprechenden Vorausleistungsbescheiden auf den Erschließungsbeitrag zu rechnen.