Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauvoranfrage von Herrn Konrad zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 3-fach Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/ Teilfläche Gemarkung Behlingen wird zugestimmt. Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung kann über das neue Grundstück Fl.Nr. 45/1 erfolgen, wenn zum Geh- und Fahrtrecht auch ein Leitungsrecht für das neue Grundstück 117/ Teilfläche mit eingetragen wird, ebenso verhält es sich mit dem Kanalanschluss, evtl. ist hier eine Hebeanlage erforderlich. Darauf ist der Bauherr hinzuweisen. Die Voranfrage ist dem Landratsamt Günzburg weiterzuleiten.