Sitzung: 17.09.2019 GRS_64_2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bauvoranfrage von
Herrn Konrad zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 3-fach Garage auf dem
Grundstück Fl.Nr. 117/ Teilfläche Gemarkung Behlingen wird zugestimmt. Der
Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgung kann über das neue Grundstück Fl.Nr. 45/1
erfolgen, wenn zum Geh- und Fahrtrecht auch ein Leitungsrecht für das neue
Grundstück 117/ Teilfläche mit eingetragen wird, ebenso verhält es sich mit dem
Kanalanschluss, evtl. ist hier eine Hebeanlage erforderlich. Darauf ist der
Bauherr hinzuweisen. Die Voranfrage ist dem Landratsamt Günzburg
weiterzuleiten.