Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag von Herrn Harald Poppe zum Neubau einer Garage mit 6 Stellplätzen und Lagerraum auf dem Grundstück Forststr. 1, Fl.Nr. 389/6 Gemarkung Wettenhausen wird zugestimmt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzberg“ bezüglich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Einhaltung der Abstandsflächen ist durch das Landratsamt zu prüfen. Der Antrag ist dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung weiterzuleiten.