Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss:

Dem Tekturantrag zum Antrag B-2015-611 Baggerbetrieb mit Baustoff- und Maschinenlager, Lärmschutzwand mit überdachten Schüttboxen, Neubau auf dem Grundstück Fl.Nr. 108/2 Gemarkung Egenhofen, Kellerbergweg 2-4 durch die Glöckler Erdbau/Glöckler Bau GmbH wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird abgelehnt.