Beschluss:
Dem Tekturantrag zum
Antrag B-2015-611 Baggerbetrieb mit Baustoff- und Maschinenlager,
Lärmschutzwand mit überdachten Schüttboxen, Neubau auf dem Grundstück Fl.Nr.
108/2 Gemarkung Egenhofen, Kellerbergweg 2-4 durch die Glöckler Erdbau/Glöckler
Bau GmbH wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird abgelehnt.