Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 wird wie folgt festgesetzt:

 

-       für alle Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände                 40,- €

-       für Hilfskräfte                                                                                                            15,- €