Sitzung: 17.07.2018 GRS_52_2018
Beschluss:
Mit der Maßgabe, dass sich die Mehrinanspruchnahme von in der Gemeinde betreuten Kindergarten- und Schulkinder in den Ferien sich nicht auf die Gebühren wird folgende Änderungssatzung beschlossen:
Auf Grund von Art.
2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende
Änderungssatzung zur
Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 15.07.2015:
§ 1
§ 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Für jeden angefangenen Monat
werden vom 01.09.2018 bis 31.08.2020 folgende Gebühren erhoben:
1. Kindergärten/Kinderhort
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für Kinder über 3 Jahren |
für Kinder unter 3 Jahren |
zuzüglich |
zuzüglich Spielgeld |
Hort |
bis 1 Stunde |
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40,- € |
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bis 2 Stunden |
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50,- € |
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bis 3 Stunden |
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60,- € |
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bis 4 Stunden |
75,00 € |
86,00 € |
wird vom jeweiligen Kindergarten festgelegt |
75,-€ |
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bis 5 Stunden |
80,00 € |
91,00 € |
80,- € |
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bis 6 Stunden |
85,00 € |
96,00 € |
85,- € |
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bis 7 Stunden |
90,00 € |
101,00 € |
90,- € |
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bis 8 Stunden |
95,00 € |
106,00 € |
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bis 9 Stunden |
100,00 € |
111,00 € |
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> 9 Stunden |
105,00 € |
116,00 € |
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(1) Für
Kinder, die den Hort besuchen, ist die Ferienbetreuung in den Gebühren
enthalten. Für die Buchung ausschließlich für die Ferienbetreuung wird je Woche
eine Gebühr in Höhe von 70,- Euro erhoben.
2. Kinderkrippe
bis 3 Stunden |
130,00 € |
bis 4 Stunden |
140,00 € |
bis 5 Stunden |
145,00 € |
bis 6 Stunden |
150,00 € |
bis 7 Stunden |
155,00 € |
bis 8 Stunden |
160,00 € |
bis 9 Stunden |
165,00 € |
§ 2
§ 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
Für
Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungssatzung wird eine Gebühr
in Höhe von 20,- Euro erhoben.
§ 3
§ 7 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Für
das zweite Kind einer Familie, das eine Krippe oder den Kindergarten besucht,
ermäßigt sich der Elternbeitrag um 25,- Euro, für das dritte und jedes weitere
Kind einer Familie um 50,- Euro. Unberücksichtigt bleiben dabei die Kinder
einer Familie, für die ein Zuschuss nach § 2 gewährt wird.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt am 01.09.2018 in Kraft.
Kammeltal, 17.07.2018
Gemeinde Kammeltal
Kiermasz
Erster Bürgermeister
einstimmig
beschlossen
Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt stellt Bürgermeister Kiermasz die nach dem Hildesheimer Modell in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ermittelten Kindergartenbedarfszahlen vor.
Im Krippenbereich werden bei gleicher Bevölkerungsentwicklung und entsprechender Betreuungsquote inkl. Puffer in den kommenden Jahren 12 zusätzliche Plätze benötigt, die mit dem Neubau der Krippe im Kindergarten Wettenhausen geschaffen werden.
Im Kindergarten liegt der aktuelle Bedarf über dem Angebot, was sich aber in den nächsten Jahren durch steigende Nachfrage ausgleichen wird.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Angebot an Betreuungsplätzen in der Gemeinde auskömmlich ist.
zur Kenntnis genommen