Beschluss:

 

 

Mit der Maßgabe, dass sich die Mehrinanspruchnahme von in der Gemeinde betreuten Kindergarten- und Schulkinder in den Ferien sich nicht auf die Gebühren wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende

 

Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 15.07.2015:

 

§ 1

 

§ 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

Für jeden angefangenen Monat werden vom 01.09.2018 bis 31.08.2020 folgende Gebühren erhoben:


1. Kindergärten/Kinderhort

 

 

für Kinder

über 3 Jahren

für Kinder

unter 3 Jahren

zuzüglich
Getränkegeld

zuzüglich Spielgeld

Hort

bis 1 Stunde

 

 

 

40,- €

bis 2 Stunden

 

 

 

50,- €

bis 3 Stunden

 

 

 

60,- €

bis 4 Stunden

75,00 €

86,00 €

 

 

wird vom jeweiligen

Kindergarten festgelegt

75,-€

bis 5 Stunden

80,00 €

91,00 €

80,- €

bis 6 Stunden

85,00 €

96,00 €

85,- €

bis 7 Stunden

90,00 €

101,00 €

90,- €

bis 8 Stunden

95,00 €

106,00 €

 

bis 9 Stunden

100,00 €

111,00 €

 

> 9 Stunden

105,00 €

116,00 €

 

 

 

(1)  Für Kinder, die den Hort besuchen, ist die Ferienbetreuung in den Gebühren enthalten. Für die Buchung ausschließlich für die Ferienbetreuung wird je Woche eine Gebühr in Höhe von 70,- Euro erhoben.

 

2. Kinderkrippe

 

bis 3 Stunden

130,00 €

bis 4 Stunden

140,00 €

bis 5 Stunden

145,00 €

bis 6 Stunden

150,00 €

bis 7 Stunden

155,00 €

bis 8 Stunden

160,00 €

bis 9 Stunden

165,00 €

 

§ 2

 

§ 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

 

Für Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungssatzung wird eine Gebühr in Höhe von 20,- Euro erhoben.

 

§ 3

 

§ 7 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

 

(1)  Für das zweite Kind einer Familie, das eine Krippe oder den Kindergarten besucht, ermäßigt sich der Elternbeitrag um 25,- Euro, für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie um 50,- Euro. Unberücksichtigt bleiben dabei die Kinder einer Familie, für die ein Zuschuss nach § 2 gewährt wird.

 

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft.

 

 

 

Kammeltal, 17.07.2018

Gemeinde Kammeltal

 

 

Kiermasz

Erster Bürgermeister

 

 

 

einstimmig beschlossen

 

 

Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt stellt Bürgermeister Kiermasz die nach dem Hildesheimer Modell in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ermittelten Kindergartenbedarfszahlen vor.

Im Krippenbereich werden bei gleicher Bevölkerungsentwicklung und entsprechender Betreuungsquote inkl. Puffer in den kommenden Jahren 12 zusätzliche Plätze benötigt, die mit dem Neubau der Krippe im Kindergarten Wettenhausen geschaffen werden.

Im Kindergarten liegt der aktuelle Bedarf über dem Angebot, was sich aber in den nächsten Jahren durch steigende Nachfrage ausgleichen wird.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Angebot an Betreuungsplätzen in der Gemeinde auskömmlich ist.

 

zur Kenntnis genommen