Sitzung: 10.04.2018 GRS_49_2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 82 BauGB wird die vereinfachte Umlegung beschlossen. Die Erörterung mit den Beteiligten fand am 12.06.2017 statt.
Die Geldleistungen sind nach einem Wert von 50,-- Euro/qm berechnet worden. Die im Verzeichnis zur Zahlung festgesetzten Geldleistungen sind an die Gemeinde Kammeltal zu entrichten: die Geldleistungen, welche die Eigentümer zu erhalten haben, werden von
der Gemeinde Kammeltal geleistet.
Die Geldleistungen werden nach § 83 Abs. 1 mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung fällig.
Der Beschluss besteht aus 69 Blättern Verzeichnis und 2 Karte{n) in der durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellten Fassung vom 15. März 2018.