Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ Ettenbeuren auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 DSchG für die Instandsetzung der Empore, Dächer über Vorzeichen und Sakristeianbau, Fassadenanstrich der Kirche sowie Putzausbesserungen wird zugestimmt. Von Seiten der Gemeindeverwaltung werden keine Einwendungen erhoben. Der Antrag wird der Unteren Denkmalschutzbehörde weitergeleitet.