Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die nachfolgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird beschlossen:

 

Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende

 

Änderungssatzung zur

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS):

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 8.12.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.12.2015 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

§ 6 erhält folgende Fassung:

(1) Der Beitrag beträgt

a) pro m² Grundstücksfläche                         0,71 €/m²

b) pro m² Geschossfläche                              4,04 €/m²

 

§ 2

 

§ 9 a Absatz 2 erhält folgende Fassung

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis

                            5 m³/h

.....................................................................  36,00 €/Jahr

bis

10 m³/h

.....................................................................  60,00 €/Jahr

bis

16 m³/h

.....................................................................  90,00 €/Jahr

über

16 m³/h

.................................................................... 150,00 €/Jahr

 

§ 3

§ 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. ²Die Gebühr beträgt  2,47 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 4

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

 

Kammeltal, 12.12.2017

Gemeinde Kammeltal

 

Kiermasz

 

Erster Bürgermeister