Sitzung: 12.12.2017 GRS_45_2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die nachfolgende
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird
beschlossen:
Auf Grund der
Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kammeltal
folgende
Änderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS):
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 8.12.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.12.2015 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 6 erhält folgende Fassung:
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 0,71 €/m²
b) pro m² Geschossfläche 4,04 €/m²
§ 2
§ 9 a Absatz 2 erhält folgende Fassung
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung
von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis |
5 m³/h |
..................................................................... 36,00 €/Jahr |
bis |
10 m³/h |
..................................................................... 60,00 €/Jahr |
bis |
16 m³/h |
..................................................................... 90,00 €/Jahr |
über |
16 m³/h |
.................................................................... 150,00
€/Jahr |
§ 3
§ 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der
Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. ²Die Gebühr
beträgt 2,47 € pro Kubikmeter
entnommenen Wassers.
§ 4
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Kammeltal, 12.12.2017
Gemeinde Kammeltal
Kiermasz
Erster Bürgermeister