Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten
Planung zu.
2. Die Gemeinde Kammeltal beabsichtigt, die
Straßen „Zum Oberdorf“, „Dorfstraße“, „Kellerbergweg“ und „Kapellenweg“ in
Egenhofen erstmalig herzustellen. Nach § 125 des Baugesetzbuchs (BauGB) setzt
die Herstellung von Erschließungsanlagen i.S.d. § 127 Absatz 2 BauGB einen
Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach § 125
Absatz 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absatz
4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Hiernach sind
insbesondere die Belange des Umweltschutzes und des Verkehrs zu
berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Absatz 7 BauGB). Die o.g. Straßen liegen
im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Vorliegend handelt es sich bei den
o.g. Straßen um solche, deren Verlauf sich an der vorhandenen Bebauung
orientiert. Der Ausbau soll mit einer Fahrbahnbreite von 5,75 m, in der im
Vortrag von Herrn Friderich vorgestellten Bauklasse erfolgen, jedoch wird der
Kapellenweg wie der Kellerbergweg in einer Bauklasse von 1,0 bis 1,8
hergestellt. Zudem soll gemäß der Planung des IB Thielemann & Friderich zur
Sicherheit der Fußgänger ein nicht überfahrbarer Gehweg mit einer Breite von
1,50 m angelegt werden. Das vorhandene Abwassersystem wird erneuert. Der Ausbau
der o.g. Straßen ist als Standardausbau vorgesehen. Auf städtebauliche Akzente
wird mit Ausnahme des Maibaumplatzes verzichtet. Die Höhe der Gesamtkosten wird
dadurch auf das Minimalmaß reduziert, um die finanzielle Belastung der Anlieger
so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus bestehen im Rahmen des Vollzugs
Möglichkeiten (z.B. durch Ratenzahlung), in jedem Einzelfall eine finanzielle
Überforderung zu verhindern. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ziel- und
Quellverkehrs ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den
öffentlichen und den privaten Belangen im Einklang steht. Die Voraussetzungen
des § 125 Absatz 2 BauGB sind daher erfüllt.